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SBU-professional
Die Top-Lösung mit vielen Optionen und Zusatzlösungen
Wenn Sie einen für Sie zugeschnittenen Rundum-Schutz brauchen, der sich auch zukünftig flexibel an Ihre jeweilige Lebenssituation anpasst, dann ist der Tarif SBU-professional die ideale Lösung.
Welche Leistungen erhalten Sie?
Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer zu mindestens 50% berufsunfähig, so zahlen wir eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer. Darüber hinaus besteht Befreiung von der Beitragszahlungspflicht.
Darf es ein bisschen mehr sein?
Sie können Ihren Versicherungsschutz zwischen der Mindestrente und der ursprünglich versicherten Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgrund von Einkommenseinbußen (z.B. Elternzeit oder Arbeitslosigkeit) für einen bestimmten Zeitraum anpassen. Diese Anpassung kann mehrmalig in Anspruch genommen werden.
Außerdem zahlen wir Überbrückungshilfe bei Einstellung der Krankentagegeldzahlung durch den privaten Krankenversicherer bis zur endgültigen Prüfung unserer Leistungspflicht für max. 6 Monate.
Anpassung an veränderte Lebenssituationen
Mit der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie hat der Kunde das Recht auf Erhöhung der versicherten Rente um bis zu 100% der ursprünglich versicherten Rente (max. 40.000 EUR Gesamtrente) - ohne erneute Gesundheitsprüfung (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes). Das Recht kann bis zu dreimal in Anspruch genommen werden.
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Bedingungen
Unsere überdurchschnittlich guten Bedingungen zu gewohnt günstigen Prämien beinhalten u.a.:
- Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung nach §163 VVG bzw. §172 VersVG (optional)
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung in der Erst- und Nachprüfung
- Verzicht auf Beitragsanpassung und Kündigung nach § 19 (3)+(4) VVG bzw. § 41 VersVG (unverschuldete Falschangaben zum Gesundheitszustand bei der Antragstellung)
- Keine Nachmeldepflicht für erstmals auftretende Erkrankungen gesundheitliche Störungen und Beschwerden zwischen Antragsstellung und Versicherungsabschluss (gilt ncht für Österreich)
- Rückwirkende Leistung »von Beginn an«
- Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate
- Weltweiter Versicherungsschutz
- 100% BU-Leistung bereits ab drei Pflegepunkten
- Auf Wunsch zinslose Beitragsstundung während der Dauer der Leistungsprüfung bis zur endgültigen Entscheidung über unsere Leistungspflicht
- Leistungsentscheidung innerhalb von 10 Arbeitstagen wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen
- Keine Meldefrist für die Berufsunfähigkeit
- Verzicht auf die Arztanordnungsklausel
- Voller Versicherungsschutz bei Ausscheiden aus dem Beruf wegen Mutterschutz oder gesetzlicher Elternzeit; Prüfung erfolgt auf den ursprünglich ausgeübten Beruf
- Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten (max. 10.000 EUR)
- Infektionsklausel bei Ärzten sowie bei medizinisch-pflegerischem Personal: Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn wegen Infektionsgefahr ein vollständiges Tätigkeitsverbot vorliegt.
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