/
Pressemitteilung der Dialog

Voll elektronischer Antragsprozess in der Risikolebensversicherung


  • Dialog setzt ihre Digitalisierungsstrategie konsequent fort
  • Neu: Antragsprozess in der Risikolebensversicherung ab sofort vollständig digital
  • Ziel ist es, Makler mit schlanken, effizienten Prozessen zu entlasten, damit sie sich voll auf die Beratung ihrer Kunden konzentrieren können


Seit 1. Oktober 2020 erfolgt der Antragsprozess der Dialog in der Risikolebensversicherung vollständig digital, ohne Medienbruch.

Die Risikoprüfung und die elektronische Unterschrift sind die letzten noch fehlenden Meilensteine für einen komplett elektronischen Antragsprozess in der Risikolebensversicherung. Damit setzt der Maklerversicherer der Generali in Deutschland seine Digitalisierungsstrategie weiterhin konsequent fort.

Das macht nicht nur die Verarbeitung innerhalb des Versicherungsunternehmens schneller und kostengünstiger, sondern nutzt gleichermaßen auch dem Makler: Indem er von zeitraubenden Routineaufgaben entlastet wird, kann er sich ganz auf seine Kernkompetenz konzentrieren – die Beratung der Kunden.


Der elektronische Antragsprozess bei der Dialog: Direkt – sicher – vollständig digital
Grundlage für den elektronischen Antragsprozess ist der Online-Tarifrechner, der ohne Login im Dialog Vertriebsportal integriert ist. Für ein optimales und erfolgreiches Beratungsgespräch – sowohl auf Seiten der Vertriebspartner als auch der Kunden – wurde der Prozess dank technischer Optimierung so einfach und schnell wie möglich gestaltet.

So sind nur noch 9 statt 19 Gesundheitsfragen zu beantworten. Das Informationsblatt Nicht anzugebende Erkrankungen und Diagnosen nennt zudem die Vorerkrankungen, die für die Risikoprüfung nicht relevant sind.

Direkt im Tarifrechner wird geprüft, wie sich eine konkrete Erkrankung auf Versicherbarkeit und Prämie auswirkt; auch notwendige Folgefragen sind integriert.

Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, erfolgt die medizinische Risikoprüfung. Vertriebspartner und Kunden erhalten so direkt die Information, ob der Antrag angenommen und policiert werden kann.

Ist der Kunde einverstanden, unterzeichnet er via e-Unterschrift.

Sind alle Voraussetzungen des vorläufigen Versicherungsschutzes erfüllt, tritt dieser bereits durch den Abschluss des e-Unterschrift-Prozesses in Kraft.


Original-Mitteilung vom 14.10.2020