Übersicht
Was ist die Betriebliche Altersversorgung?
Ihr Arbeitgeber verspricht Ihnen Leistungen
- im Alter und / oder
- für Hinterbliebene und / oder
- bei Invalidität.
Diese Leistungsversprechen werden unter dem Begriff der „Betrieblichen Altersversorgung“ zusammengefasst.
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht, eine Betriebliche Altersversorgung abzuschließen.
Die Direktversicherung ist eine Möglichkeit der Betrieblichen Altersversorgung.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine staatlich geförderte Versorgung im Alter, für Hinterbliebene oder bei Invalidität (zum Beispiel bei Berufsunfähigkeit).
Die Beiträge werden von Ihnen und / oder Ihrem Arbeitgeber gezahlt.
Nur Sie erhalten Leistungen aus der Direktversicherung.
Sie erhalten 2024 folgende staatliche Förderungen:
- Beiträge bis 604 EUR monatlich sind frei von Steuern
- Beiträge bis 302 EUR monatlich sind frei von Sozialabgaben
Der Beitrag wird vom Arbeitgeber entweder zusätzlich zu Ihrem Gehalt
und / oder durch Sie per Gehaltsumwandlung gezahlt.
Bei einer Gehaltsumwandlung wird der Beitrag vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Dadurch sinken die von Ihnen zu zahlende Einkommensteuer und die Sozialabgaben.
Sie brauchen sich nicht um eine Überweisung, Lastschrift oder einen Dauerauftrag kümmern.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie im Leistungsfall eine monatliche Rente von der Dialog. Diese wird versteuert. Die Höhe der Steuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz.
Da Sie in dieser Zeit kein Einkommen beziehen, ist der Steuersatz erheblich niedriger als im aktiven Berufsleben. Der tatsächlich zu zahlende Betrag wird anhand der Einkommensteuererklärung ermittelt.
Zusätzlich fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, meldet der Arbeitgeber Sie bei uns ab. Ihre Versicherung wird beitragsfrei gestellt. Sie haben die Möglichkeit, die Versicherung selbst oder bei Ihrem neuen Arbeitgeber weiterzuführen.
Sie können Ihren erworbenen Versicherungsschutz beibehalten. Melden Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner der Dialog.
Innerhalb von 3 Monaten nach Abmeldung können Sie Ihre Versicherung ohne weitere Fragen weiterführen.
Kein Problem, die Dialog bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten an. Ihr Schutz kann für einen bestimmten Zeitraum angepasst werden:
- Sie können Ihre Absicherung bis auf die monatliche Mindestrente senken. Der zu zahlende Beitrag sinkt mit.
- Sie können die Zahlung der Beiträge aufschieben und später nachzahlen. Es besteht Schutz in voller Höhe.
- Sie können die Absicherung beitragsfrei stellen. Wenn eine beitragsfreie Rente vorhanden ist, sinkt der Schutz auf diese. Ansonsten besteht keine Absicherung.
Wie funktioniert die Betriebliche Altersversorgung?