Beitragsangleichung in der Haftpflichtversicherung
Aufgrund des jährlich ermittelten Anstiegs des Schadenaufwands erfolgt in der Haftpflichtversicherung zum 1. Juli 2025 eine Beitragsangleichung um zehn Prozent. Die Bestimmungen zur Beitragsangleichung sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Die letzte Beitragsangleichung erfolgte im Jahr 2023.
Treuhändermitteilung zum 1. Juli 2025

Die Ernst & Young GmbH hat in ihrer Eigenschaft als unabhängiger Treuhänder im Sinne der Beitragsanpassungsklauseln das Ergebnis ihrer Ermittlungen mit Schreiben vom 28. März 2025 bekannt gegeben. Es hat folgenden Wortlaut:
"(…) Unter der Berücksichtigung der zum 1. Juli 2024 nicht wirksam gewordenen Erhöhung errechnet sich (…) eine Erhöhung des Durchschnitts der Schadenzahlungen im Kalenderjahr 2024 gegenüber dem Kalenderjahr 2022 um insgesamt 14,56 Prozent. Die vorgeschriebene Abrundung des ermittelten Prozentsatzes auf die nächst niedrigere durch fünf teilbare ganze Zahl ergibt eine Erhöhung um zehn Prozent."
Beitragsangleichung für die Privatkunden Haftpflichtversicherung
Die Beitragsangleichung gilt für das Neu-, Ersatz- und Bestandsgeschäft in der Privatkunden Haftpflichtversicherung ab dem 1. Juli 2025.
Im Bestandsgeschäft nehmen wir die Angleichung zur nächsten Hauptfälligkeit ab dem 1. Juli 2025 maschinell vor. Im Neu- und Ersatzgeschäft werden die um zehn Prozent angeglichenen Beiträge zum 1. Juli 2025 umgesetzt. Noch bis zum 01. Juli 2025 eingereichtes Neu- und Ersatzgeschäft (inklusive dem Zukunftsgeschäft) fertigen wir mit dem aktuellen Beitrag ohne Anpassung aus.
Beitragsangleichung für die Firmenkunden Haftpflichtversicherung
Wir gleichen das Bestandskundengeschäft in Bereich Haftpflicht Firmenkunden für Beitragsfälligkeiten ab dem 1. Juli 2025 an.
Ausnahme davon ist die im Juli 2016 eingeführte und derzeit aktuell geltende Produktgeneration der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen. Dieses Bestandsgeschäft ist, wie schon bei der vorherigen Beitragsangleichung 2023, von der Beitragsangleichung ausgenommen.
Erfolgt die Beitragsberechnung nach Lohn-, Umsatz- oder Bausumme, findet auf den Beitragssatz bedingungsgemäß keine Angleichung statt. Dies gilt nicht für den vereinbarten Mindestbeitrag. Die Kostenrabattstaffel gleichen wir auf einen vollen Eurowert ohne Nachkommastellen gerundet ebenfalls an.
Für das Neu- und Ersatzgeschäft führen wir eine neue Tarifgeneration 7.2025 ein. Hierfür haben wir neu kalkuliert.
Wie werden Ihre Kunden über die Angleichung informiert?
Ihre Kunden erhalten die Information automatisch mit der Beitragsrechnung zur nächsten Hauptfälligkeit.
Wen können Sie bei Fragen ansprechen?
Gerne ist unser ServiceCenter für Sie da. Telefon: 089 5121 6644.