Übersicht

Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist ein Missgeschick geschehen. Dadurch können langfristig finanzielle Folgen entstehen, denn der Schadenverursacher muss per Gesetz für den schuldhaft entstandenen Schaden mit seinem gesamten Vermögen haften. Dieses Risiko sichert die Privathaftpflichtversicherung ab.

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt zu Unrecht gestellte Schadenersatzforderungen ab.

Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.

  • Versicherungssumme 50 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mitversicherung von deliktunfähigen Kindern (nicht bei Single)
  • Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen sowie an Mobiliar in Hotels/Pensionen/Ferienwohnungen,- häusern und Schiffskabinen
  • Beschädigung oder Verlust von gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen
  • Mitversicherung von Pedelecs mit einer maximalen Leistung von 250 Watt
  • Forderungsausfall
  • Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel oder beruflicher Schlüssel
  • Auslandsaufenthalt weltweit und ohne zeitliche Begrenzung
  • Datenaustausch/Internetnutzung sowie Namens- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Sachschäden anlässlich Gefälligkeitshandlungen
  • Zuwählbar: ein Heizöltank zur Raumbeheizung des selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses (Gewässerschadenhaftpflicht)
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Drohnen/Flugmodellen bis 250 Gramm (nach individueller Vereinbarung)

Schutz nach Maß: je nach individuellem Bedarf bieten unsere Tarife Basis oder KomfortPlus den passenden Schutz.



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Leistungsübersicht

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Praxis

Herr Müller verursacht mit seinem Fahrrad einen Verkehrsunfall mit mehreren Schwerverletzten. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf mehrere Millionen Euro.

Die Dialog Privathaftpflicht reguliert die berechtigten Schadenersatzansprüche bis zu einer Versicherungssummen von 50 Mio. Euro (maximal 15 Mio. EUR je geschädigter Person).


Familie Meier mietet eine Ferienwohnung in Tirol. Die 15-jährige Tochter stößt versehentlich mit einem Skistock die teure Stehlampe um.

Die Dialog Privathaftpflicht erstattet den Zeitwert aus der Beschädigung von gemieteten beweglichen Einrichtungsgegenständen (Mietsachschaden).


Frau Schmitz verliert den Schlüssel ihrer Eltern. Deren Türschloss muss ausgetauscht werden.

Die Dialog Privathaftpflicht erstattet die Kosten für die Auswechslung der Schlösser und vorübergehende Sicherungsmaßnahmen, wenn der Versicherungsnehmer fremde Schlüssel verliert.


Der Öltank im Haus der Familie Schmitz hat ein Leck und Öl läuft aus. Dies bleibt vorerst unbemerkt, sodass sehr viel Öl austritt und das Kellermauerwerk beschädigt wird.

Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass das Öl ausgetreten ist, werden im Rahmen der Dialog Gewässerschadenhaftpflicht ersetzt. Ausgenommen bleibt der Schaden an der Anlage selbst inklusive des Heizungsraums.


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