Übersicht
Schutz bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch
Mit jeder Reise, sei es privat oder beruflich, möchte Ihr Kunde entspannt unterwegs sein. Und mit jeder Reise sind schon im Vorfeld oder auch währenddessen viele Fragen verbunden, Fragen wie:
- Was ist, wenn ich meine Reise wegen Krankheit absagen muss?
- Was ist, wenn ich meine Reise zwischendurch abbrechen muss?
Die Reiserücktritts- inklusive Reiseabbruchversicherung der Europ Assistance bietet Kunden Schutz für Reisen im In- und Ausland, die abgesagt oder abgebrochen werden müssen, als Einmal- oder Jahresschutz.
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Leistungsübersicht
Diese Leistungen beinhaltet die Reiserücktritts- inklusive Reiseabbruchversicherung – Jahresschutz:
Wenn Kunden während ihrer Reise in ein Krankenhaus eingeliefert werden oder ihre Reise abbrechen müssen, erstattet ihnen Europ Assistance die dadurch entstehenden Mehrkosten und nicht erfolgten Reiseleistungen in folgenden Fällen:
- Terroranschlag in einem Umkreis von 100 km von einer gebuchten Unterkunft
- Erkrankung, psychische Erkrankung, Unfall oder Versterben
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken Schwangerschaft
- Erhebliche Beschädigung durch Straftat Dritter, Leitungswasser Feuer oder Naturkatastrophe ihres Eigentums oder das einer mitreisenden Person
- Feuer oder andere Naturgewalten am Urlaubsort
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel
- Verpassen des Rückflugs wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder Autounfall bzw.-panne
- NEU: Adoption oder Aufnahme Pflegekind
- NEU: Einzug in Pflegeeinrichtung
- NEU: Ablehnung Visumsantrag
- NEU: Verlust oder Diebstahl wichtiger Reisedokumente
Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der Reise, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen, erstatten wir den versicherten Reisepreis.
Bei Abbruch in der 2. Hälfte der Reise (spätestens ab dem 9. Reisetag) oder bei einer Unterbrechung der Reise, entschädigen wir die anteiligen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen mit Ausnahme der geplanten Rückreise.
Wenn Kunden ihre Reise stornieren müssen oder nicht zum geplanten Zeitpunkt antreten können, erstattet Europ Assistance die dadurch entstehenden Kosten und entgangenen Reiseleistungen.
Die folgenden Ereignisse sind versichert:
- Terroranschlag in einem Umkreis von 100 km von einer gebuchten Unterkunft
- Erkrankung, psychische Erkrankung, Unfall oder Versterben
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
- Schwangerschaft
- Erheblicher Schaden an ihrem Eigentum. Das gilt auch für ihren versicherten Mitreisenden und sonstige Risikopersonen.
- Verlust des Arbeitsplatzes
Bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung zahlen wir ihren Kunden zusätzlich, anstelle der Stornokosten, den Reisepreis (abzüglich geleisteter Anzahlung) zurück, sollten ihre Kunden die Reise trotzdem antreten wollen. - Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel
- Einberufung zu einer Wehrübung
- Wiederholungstermin für eine nicht bestandene Prüfung
- Verpassen des Hinflugs wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel und Zubringer oder Autounfall bzw.-panne
- Erkrankung oder Unfallverletzung eines zur Reise angemeldeten Hundes oder Katze
- Kosten für Visum
- Impfkosten bis max. 150 EUR pro Person
- Gerichtliche Ladung
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligen Dienst, des freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen ökologischen Jahres
- Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
- NEU: Adoption oder Aufnahme Pflegekind
- NEU: Einzug in Pflegeeinrichtung
- NEU: Ablehnung Visumsantrag
- NEU: Verlust oder Diebstahl wichtiger Reisedokumente
Stormoberatung:
Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie etwa einer plötzlichen Erkrankung, unterstützt die Stornoberatung bei der Einschätzung, ob eine Reise storniert werden sollte.
Europ Assistance hilft Kunden bei der Reiseplanung, Störungen im Reiseverlauf und berät in Krisensituationen:
- Hilfe bei Reiseumbuchung
- Information der Angehörigen und des Arbeitgebers bei Änderung des Reiseablaufs
- Nennung diplomatischer Vertretung
- Information über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise
- Hilfe beim Ersatz von Reisedokumenten
- Unterstützung bei Kartensperrung (Kredit-, EC- oder SIM-Karte)
- Hilfe bei finanzieller Notlage (Geldtransfer-Organisation oder zinsloses Darlehen)
- Bei drohender Haft: Vermittlung eines Anwalts und Dolmetschers sowie zinsloses Darlehen für entstehende Kosten
Europ Assistance leistet bei einem Terroranschlag wie bei einem Schadenfall vor oder während der Reise. Bei einem Terroranschlag während der Reise stehen Kunden zusätzlich professionelle Experten für Sicherheit telefonisch zur Seite.
- Beratung zum richtigen Verhalten und geeigneten Erstmaßnahmen
- Verbindungsaufnahme zu Behörden für Sicherheit in Deutschland
- Austausch von Informationen zwischen den Behörden in Deutschland und vor Ort
- Kontaktaufnahme oder Betreuung durch Behörden im Urlaubsland kann nicht gewährt werden
- Auf Wunsch werden nahestehenden Personen und Angehörige informiert
- Wenn möglich, werden auf Wunsch lokale Dienstleister für Sicherheit vor Ort vermittelt
- Telefonische, erste psychologische Hilfestellung durch medizinisches Fachpersonal
- Bei Verspätung eines Transportmittels oder bei einer Panne/ einem Unfall mit dem Privatfahrzeug auf der Hinfahrt erstattet Europ Assistance die Transportkosten gleicher Art und Qualität. Bei Verspätung auf der Rückreise werden solche Kosten bis max. 1.000 EUR pro Person erstattet. Zusätzlich beteiligt sich die Europ Assistance an Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis insgesamt 150 EUR pro Person.
- Bei einer Verspätung auf der Hinreise werden zusätzlich die anteiligen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen erstattet.

Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Produkt- und Vertragsberatung
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