Übersicht
Die Glasversicherung schützt die Eigentümer oder Pächter eines betrieblich genutzten Gebäudes vor finanziellen Folgen, die aufgrund von Schäden an der Innen- oder Außenverglasungen entstehen.
Je nach ausgewählter Produktvariante
- Mit dem Gebäude verbundene Außen- und Innenverglasung bis 25 qm Scheibeneinzelgröße
- Platten aus Glaskeramik - inklusive Glaskeramik- und Induktionskochflächen
- Glasscheiben und Sichtfenster an Öfen, Herden und sonstigen Elektrogeräten
- Schäden durch Muschelausbrüche an Kanten und Oberflächen von Scheiben und Platten aus Glas
- Optionaler Einschluss in der Gebäudeverglasung: Der Einschluss der Verglasung von Ladengeschäften und Gaststätten kann ab sofort vereinbart werden.
- Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
- Leistungsupdate
Die Dialog bietet einen umfassenden Schutz für die Geschäfts-, Gebäudeverglasung sowie Werbeanlagen. Darüber hinaus auch für Sonderkosten, die bei Reparatur oder Ersatz anfallen.
Die Glasversicherung kann als Einzelprodukt oder innerhalb der Gebäude- oder der Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.
Glasversicherung für:

Im Dialog
Im Schadenfall
Telefon: 089 5121-5202
Schadenmeldung rund um die Uhr, an 365 Tagen
Schadenauskünfte Mo. bis Fr. 08:00 – 19:00 Uhr
E-Mail: schaden@dialog-versicherung.de
Informieren Sie sich über unser Schadentracking
Leistungsübersicht
Im Dialog
Im Schadenfall
Telefon: 089 5121-5202
Schadenmeldung rund um die Uhr, an 365 Tagen
Schadenauskünfte Mo. bis Fr. 08:00 – 19:00 Uhr
E-Mail: schaden@dialog-versicherung.de
Informieren Sie sich über unser Schadentracking
Praxis

Unbekannte Täter randalieren auf der Straße, werfen Steine gegen die Ladenfenster und zerstören die Leuchtreklame. |
Die Dialog Glasversicherung übernimmt die Kosten für die Glasscheibe und der Leuchtreklametafel. Eine polizeiliche Anzeige ist erforderlich. |

Bei der Reinigung der Büroräume geht eine Vitrine zu Bruch. |
Die Dialog Glasversicherung übernimmt die Kosten für die Vitrinenscheibe. |

Durch einen Windzug fällt ein Fenster zu und die Scheibe bricht. |
Die Dialog Glasversicherung übernimmt die Kosten für die Fensterscheibe. |
Im Dialog
Im Schadenfall
Telefon: 089 5121-5202
Schadenmeldung rund um die Uhr, an 365 Tagen
Schadenauskünfte Mo. bis Fr. 08:00 – 19:00 Uhr
E-Mail: schaden@dialog-versicherung.de
Informieren Sie sich über unser Schadentracking
Im Bündel
Dialog Gewerbeschutz
Alles aus einer Hand, damit sich Unternehmen auf ihr Geschäft fokussieren können – der optimale Rundumschutz für viele Branchen.
Im Dialog Gewerbeschutz können zur Inhaltsversicherung die Bausteine gewählt werden, die für das jeweilige Unternehmen wichtig sind.
Ergänzt werden kann der Schutz sinnvoll durch eine Betriebshaftpflicht-, Elektronik-Pauschal-, Glas- oder Werbeanlagenversicherung.

Top-Vorteile
- Ein Antrag
- Ein Vertrag
- Eine Rechnung
Folgende Produkte können an den Dialog Sachschutz Glas angebündelt werden:
Das Bündel „Gewerbeschutz“ wird im Rechner Beitrag berechnen automatisch erzeugt, sobald alle Voraussetzungen dafür vorliegen.
- Versicherungssumme Inhalt unter 1 Mio. EUR
- Keine feuergefährlichen Betriebe
- Keine besonderen Sicherungsanforderungen
Im Dialog
Im Schadenfall
Telefon: 089 5121-5202
Schadenmeldung rund um die Uhr, an 365 Tagen
Schadenauskünfte Mo. bis Fr. 08:00 – 19:00 Uhr
E-Mail: schaden@dialog-versicherung.de
Informieren Sie sich über unser Schadentracking
115 % - Regelung
Firmenkunden passend absichern
Kalkulieren Sie die Prämien zum Vorteil Ihrer Firmenkunden. Bei ertragreichen Kundenverbindungen (Schadenquote unter 50%) ist die Erhöhung der Mehrprämie bei Umstellung auf die neue Tarifgeneration auf 115% der bisher gezahlten Prämie möglich.
Die 115%-Sonderkondition können Sie sofort nutzen: Ihr Kunde zahlt maximal 115% des bisherigen Beitrags.
Besondere Highlights für Ihre Kunden im aktuellen Tarif der Gebündelten Gebäudeversicherung
- Graffitischäden
- Mietausfallschäden
- Gebäudebeschädigungen infolge Falschalarm von Rauchmeldern
Besondere Highlights für Ihre Kunden im aktuellen Tarif der Gebündelten Geschäftsversicherung*
- Raub innerhalb der Hauptwohnung des Versicherungsnehmers
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag und sonstige Ursachen
- Rückwirkungsschäden von unbenannten Zulieferern und Abnehmern
* Einzeln oder als Zusatzbaustein in der Gebündelten Geschäfts- oder Gebäudeversicherung
- Prüfen Sie, ob der Vertrag unter das Kriterium "Schadenquote der Verbindung unter 50%" fällt.
- Ermitteln Sie im Beitrag berechnen die heutige Tarifprämie.
- Addieren Sie zum bisher im Vertrag dokumentierten Jahresbruttobeitrag 15%. Die 15%-Erhöhung soll jedoch nicht zu übertariflichen Beiträgen führen.
Beispiel bei identischem Deckungsumfang |
Versicherungssumme alt: 50.000 EUR |
- Prüfen Sie, ob der Vertrag unter das Kriterium "Schadenquote der Verbindung unter 50%" fällt.
- Ermitteln Sie im Beitrag berechnen die heutige Tarifprämie für den unveränderten Deckungsumfang.
- Addieren Sie zum bisher im Vertrag dokumentierten Jahresbruttobeitrag 15%. Die 15%-Erhöhung soll jedoch nicht zu übertariflichen Beiträgen führen.
- Rechnen Sie analog folgendem Beispiel per Dreisatz den neuen Beitrag aus.
Beispiel bei erweitertem Deckungsumfang: |
Versicherungssumme alt: 50.000 EUR |
Drucken Sie den Vorschlag/Antrag aus, und vermerken Sie manuell den neu errechneten Beitrag anstelle der ausgewiesenen Tarifprämie sowie den darauf erforderlichen Sondernachlass mit dem Hinweis "Umstellungsaktion".

Ist eine völlige Neukalkulation erforderlich, können Sie den Prämienvorteil nicht nutzen. Das ist beispielsweise der Fall bei:
- Wechsel der Nutzung/Betriebsart
- neuem Versicherungsort
- anderer Tarifzone
- andere RKZ
Das gilt auch für hinzukommende Verträge (Einschluss Leitungswasser bei bestehender Feuer. und Sturmversicherung).
Kommen weitere Gebäude, weitere Risikobausteine, oder Elementar hinzu, verwenden Sie dafür den unter dem Punkt "identischer Deckungsumfang" errechneten Sondernachlass.
Wenn Sie die Umstellung im Rahmen Ihrer Vollmachten einfacher anbieten können, steht dem nichts entgegen.
Ihre Ansprechpartner
Im Dialog
Im Schadenfall
Telefon: 089 5121-5202
Schadenmeldung rund um die Uhr, an 365 Tagen
Schadenauskünfte Mo. bis Fr. 08:00 – 19:00 Uhr
E-Mail: schaden@dialog-versicherung.de
Informieren Sie sich über unser Schadentracking
