Beitragsangleichung in der Haftpflichtversicherung
Die Dialog Versicherung gleicht das Neu-, Ersatz- und Bestandsgeschäft zum 1. Juli 2026 um zehn Prozent an. Die Bestimmungen zur Beitragsangleichung sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Die letzte Beitragsangleichung erfolgte im Jahr 2025.
Treuhändermitteilung zum 1. Juli 2026

Die Ernst & Young GmbH hat in ihrer Eigenschaft als unabhängiger Treuhänder im Sinne der Beitragsanpassungsklauseln das Ergebnis ihrer Ermittlungen mit Schreiben vom 30. März 2026 bekannt gegeben. Es hat folgenden Wortlaut:
"(…) der Durchschnitt der Schadenzahlungen, welche die zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer im Kalenderjahr 2025 geleistet haben, gegenüber dem Kalenderjahr 2024 um 14,30 % erhöht hat. Da im Vorjahr eine Prämienangleichung angewendet wurde, ist kein Vortrag zu berücksichtigen. Die vorgeschriebene Abrundung auf die nächst niedrigere durch fünf teilbare ganze Zahl ergibt eine Erhöhung um 10 %.“
Beitragsangleichung für die Privatkunden Haftpflichtversicherung
Die Beitragsangleichung gilt für das Neu-, Ersatz- und Bestandsgeschäft in der Privatkunden Haftpflichtversicherung ab dem 1. Juli 2026.
Im Bestandsgeschäft nehmen wir die Angleichung zur nächsten Hauptfälligkeit ab dem 1. Juli 2026 maschinell vor.
Im Neu- und Ersatzgeschäft werden die um zehn Prozent angeglichenen Beiträge zum 1. Juli 2026 umgesetzt. Noch bis zum 01. Juli 2026 eingereichtes Neu- und Ersatzgeschäft (inklusive dem Zukunftsgeschäft) fertigen wir mit dem aktuellen Beitrag ohne Anpassung aus.
Beitragsangleichung für die Firmenkunden Haftpflichtversicherung
Wir gleichen das Neu-, Ersatz- und Bestandskundengeschäft in Bereich Haftpflicht Firmenkunden für Beitragsfälligkeiten ab dem 1. Juli 2026 an.
Ausnahme davon ist die im Juli 2016 eingeführte und bis Juni 2025 geltende Produktgeneration der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen. Dieses Bestandsgeschäft ist, wie schon bei den vorherigen Beitragsangleichungen, von der Beitragsangleichung ausgenommen.
Erfolgt die Beitragsberechnung nach Lohn-, Umsatz- oder Bausumme, findet auf den Beitragssatz bedingungsgemäß keine Angleichung statt. Dies gilt nicht für den vereinbarten Mindestbeitrag. Die Kostenrabattstaffel gleichen wir auf einen vollen Eurowert ohne Nachkommastellen gerundet ebenfalls an.

Wie werden Ihre Kunden über die Angleichung informiert?
Ihre Kunden erhalten die Information automatisch mit der Beitragsrechnung zur nächsten Hauptfälligkeit.
Wen können Sie bei Fragen ansprechen?
Gerne ist unser ServiceCenter für Sie da. Telefon: 089 5121 6644.