Freudige Neuigkeiten für Ihre Kunden der pAV
Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ab 2025 auf 1,00 Prozent anzuheben. Diese Maßnahme ist eine angemessene Reaktion auf das seit 2021 stark gestiegene Zinsniveau.
Was bedeutet das für Ihre Kunden?
Vervierfachung des Rechnungszinses zum 01.01.2025 von 0,25% auf 1,00% in den Tarifen SBU und SEU der Dialog.
Auswirkung: bei gleich bleibendem Zahlbeitrag können sich versicherte Renten bei der Arbeitskraftabsicherung erhöhen!
Auch bei einem Vertragsschluss ab 01.07.2024 können Kunden ggf. von der Rechnungszinserhöhung profitieren.
Bei Vertragsabschlüssen ab dem 01.07.2024 bieten wir Kunden das Recht in einen ab dem 01.01.2025 gültigen Tarif mit höherem Rechnungszins zu wechseln, sofern sich durch den Wechsel bei gleichbleibendem Zahlbeitrag die versicherte Rente um mind. 2,00% erhöht.
Mit Wechseloption
Für alle Tarife der Arbeitskraftabsicherung (SBU und SEU) bieten wir im Zeitraum 01.01.2025 bis 28.02.2025 eine Umtauschaktion in die ab 01/2025 gültige Tarifgeneration an. Ohne erneute Gesundheitsprüfung, aber nur sofern sich die versicherte Rente um min. 2,00% erhöht.
Wir prüfen auf Ihren Wunsch
Wenn uns innerhalb des genannten Zeitraums ein entsprechender Antrag Ihres Kunden auf Wechsel zugeht, prüfen wir zunächst, ob die Voraussetzungen für einen Wechsel vorliegen und welche Vor- und ggf. Nachteile der Wechsel darüber hinaus für Ihren Kunden bietet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhält Ihr Kunde ein entsprechendes Wechselangebot.
- Für Ihre Kunden kostenlos und ohne erneute Risikoprüfung
- Zertifikat ist Bestandteil der AVB
Alle Infos auch in unserem Flyer "Rechnungszinserhöhung"