Übersicht

Ob Museum, Oper oder Theater: Bei vielen Veranstaltungen können die Gäste Garderobenstücke an einer Garderobe abgeben.
Der Betreiber der Garderobe schützt sich mit der Garderobenversicherung vor der Haftung aus der Aufbewahrung der überlassenen Kleidungsstücke.
Die Dialog Garderobenversicherung kann als kurzfristige Versicherung oder als Jahresvertrag abgeschlossen werden.

Gegenstand der Versicherung

Zur Aufbewahrung abgegebene Garderobenstücke einschließlich darin befindliche Halstücher, Handschuhe und Brillen sowie Schirme, Stöcke, Handtaschen und ähnliche Behältnisse sowie deren Inhalt.

Kein Versicherungsschutz wird geboten für

  • Wertsachen
  • Schmuck und sonstige Gegenstände aus Edelmetall
  • Bargeld und sonstige Zahlungsmittel
  • Geschäftspapiere sowie Urkunden aller Art
  • Fahrausweise und Schlüssel


Versicherungsumfang

Der Versicherer leistet Entschädigung für Verlust und Beschädigung der versicherten Sachen.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich unter anderem nicht auf Gefahren und Schäden, verursacht durch

  • den Zustand der Garderobestücke
  • Substanzen, die sich in den Garderobestücken befinden
  • Witterungseinflüsse
  • Abhandenkommen des Garderobescheines
  • Abhandenkommen des Inhalts nicht abgeschlossener Handtaschen und ähnlicher Behältnisse

  

Entschädigungsgrenzen

  • 2.500 EUR für alle auf einen Garderobeschein abgegebenen Garderobestücke
  • 100 EUR für den Inhalt von Handtaschen und ähnlichen Behältnissen


Dauer der Versicherung

Die Versicherung beginnt mit der Annahme und endet mit der Ausgabe der Garderobestücke durch das Personal in der Garderobe.
Der Versicherungsschutz endet spätestens mit der offiziellen Schließung der Garderobe oder Dienstbeendigung des Personals in der Garderobe.


Besondere Pflichten des Versicherungsnehmers

  • den Aushang zur Garderobeversicherung im Garderobenraum für jedermann sicht- und lesbar auszuhängen.
  • nur einen neuen, zuvor noch nicht verwendeten Garderobeschein je Person auszuhändigen
  • die Garderobenablage ständig bewachen zu lassen und dafür zu sorgen, dass diese nur dem Personal zugänglich ist

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