Übersicht

In Unternehmen, die global tätig sind, stehen Geschäftsreisen der Mitarbeiter auf der Tagesordnung. Umfassenden Versicherungsschutz für das privat mitgeführte Gepäck bietet die Gruppen-Reisegepäckversicherung. Sie kann ausschließlich als Jahresvertrag abgeschlossen werden.

Zielgruppe und Voraussetzungen für die Versicherung

  • Abschluss durch Firmen zugunsten ihrer Beschäftigten (zum Beispiel leitende Mitarbeiter, Einkäufer, Monteure, Vertreter und dergleichen)
  • Verbände und Vereine zugunsten ihrer Mitglieder
  • mindestens vier zu versichernde Personen (andernfalls sind nur Einzelverträge zulässig)
  • namentliche Nennung der zu versichernden Personen
  • Mindestversicherungssumme je Person 2.000 EUR, maximal jedoch 10.000 EUR


Gegenstand der Versicherung

Die Versicherung umfasst:

  • alle Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs, dazu zählen auch die am Körper getragenen Sachen, nicht versichert sind unter anderem Geld, Schecks, Fahrkarten sowie Gegenstände, die der beruflichen Nutzung dienen, z.B. Messgeräte, Werkzeuge usw.
  • Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör, solange sie getragen beziehungsweise benutzt oder sicher verwahrt werden, die Entschädigungsleistung ist mit insgesamt 50 % der Versicherungssumme begrenzt.
  • Sportgeräte einschließlich Falt- und Schlauchboote, solange sie nicht benutzt werden, nicht versichert sind andere Land-, Luft und Wasserfahrzeuge sowie Außenbordmotoren, Fahrräder, Hängegleiter und Segelsurfgeräte
  • Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben werden, bis 10 % der Versicherungssumme, höchstens 400 EUR
  • Ersatzkäufe, wenn das Reisegepäck nicht rechtzeitig ausgeliefert wird, bis 10 % der Versicherungssumme, höchstens 400 EUR
  • Unfall des Transportmittels oder Unfall eines Versicherten


Versicherte Reisen

Versicherungsschutz besteht für sämtliche Dienst-, Geschäfts- und Privatreisen der versicherten Personen. Eine Einschränkung nur auf Dienst- und Geschäftsreisen ist möglich.


Geltungsbereich

Die Versicherung gilt weltweit.

Während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet:

gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung


Während der übrigen Reisezeit nur gegen Schäden infolge

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung)
  • Verlieren (hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen) bis zu 10 % der Versicherungssumme, maximal 400 EUR
  • Unfall des Transportmittels oder Unfall eines Versicherten
  • bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee
  • Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • höhere Gewalt


Wenn Reisegepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird (den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie der Versicherte erreicht).

Ersetzt werden die nachgewiesenen Ersatzkäufe bis zu 10 % der Versicherungssumme, maximal 400 EUR.


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