Hakenlast

Die Dialog Hakenlastversicherung schützt Unternehmen, die gewerbsmäßig und gegen Entgelt mit eigenen Abschleppfahrzeugen fremde Kraftfahrzeuge im Kundenauftrag befördern.

Darunter fallen z.B. das Abschleppen und Bergen von defekten und beschädigten Fahrzeugen, aber auch deren Einstellen, Verwahren und Sicherstellen.

Haftung des Abschleppunternehmens

Abschleppunternehmer haften üblicherweise wie Frachtführer. Diese Haftung ist im Handelsgesetzbuch (§§ 407 ff) geregelt.
Danach haftet der Unternehmer für Schäden, die bei der Beförderungen von beschädigten, reparaturbedürftigen, liegengebliebenen oder aus sonstigen Gründen zu entfernenden Fahrzeugen entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die bei Transporten entstehen, die zum Zweck der Rückführung durchgeführt werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung reicht dafür nicht aus, weil sie keinen Versicherungsschutz für Schäden an abzuschleppenden Fahrzeugen gewährt.


Umfang des Versicherungsschutzes

Die Versicherung umfasst die Freistellung von Ansprüchen aus angenommenen Aufträgen und damit zusammenhängenden Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder nach den Geschäftsbedingungen des Unternehmens aus

  • Bergen, Abfahren, Abschleppen, Schleppen und Befördern von Fahrzeugen sowie deren Inhalt und Ladung
  • Auslandsrückholdienst
  • Pannenhilfe außerhalb des Betriebsgrundstückes des Versicherungsnehmers
  • Einstellen, Verwahren und Sicherstellen der den Auftrag umfassenden Objekte


Nicht versichert sind Schadenersatzansprüche

  • die üblicherweise durch eine andere Versicherung (Kraftfahrzeughaftpflicht-, Betriebshaftpflichtversicherung oder Kraftfahrzeug-Handel- und Handwerks-Versicherung) gedeckt sind oder hätten gedeckt werden können
  • die der Versicherungsnehmer als Spediteur oder Unternehmer im gewerblichen Güterverkehr zu vertreten hat.


Höchsthaftungssummen

Folgende Varianten können wir anbieten:

  • 600.000 Euro für Güter- und Güterfolgeschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden
  • 1.000.000 Euro für Güter- und Güterfolgeschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden

 
Die erhöhten Höchsthaftungssummen sind insbesondere erforderlich, wenn aufgrund besonderer behördlicher Vorschriften der Nachweis höherer Höchsthaftungssummen als Voraussetzung für die Erteilung von Aufträgen erbracht werden muss.


Selbstbeteiligung

Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 125 Euro.


Geltungsbereich

Die Versicherung gilt innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs.

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Schwergut

Die Dialog Schwergutversicherung schützt Unternehmen, die gewerbsmäßig und gegen Entgelt Schwergutaufträge durchführen.

Darunter fallen zum Beispiel das Heben und Befördern von schweren und sperrigen Gütern wie Betonteilen, Brückenteilen und Turbinen.

Haftung des Abschleppunternehmens

Schwergutunternehmer haften üblicherweise wie Frachtführer. Diese Haftung ist im Handelsgesetzbuch (§§ 407 ff) geregelt.

Danach haftet der Unternehmer für die Beförderungen von Gütern, die wegen ihres Umfanges, Gewichts oder der örtlichen Gegebenheiten mittels Kran oder sonstigen besonderen Beförderungs- oder Hebemitteln ausgeführt werden, einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis der zuständigen Behörde bedürfen oder besondere Fachkenntnisse erfordern.


Gegenstand der Versicherung

Die Versicherung bezieht sich auf alle vom Unternehmer übernommenen Schwergutaufträge. Darunter fallen insbesondere:

  • Auf-, Ab-, Um-, Be- und Entladen
  • Kran- und Parterrearbeiten
  • Beförderung, Lagerung oder Verwahrung von Gütern in Verbindung mit einem Schwergutauftrag
  • Grobmontagen und Grobdemontagen im Zusammenhang mit einem Schwergutauftrag


Umfang des Versicherungsschutzes

Versicherungsschutz besteht, soweit Ansprüche von Dritten gegen den Unternehmer aus der Durchführung eines versicherten Auftrages erhoben werden und zwar nach

  • den zwingend anzuwendenden frachtrechtlichen Bestimmungen (zum Beispiel HGB, CMR)
  • den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers (zum Beispiel Allgemeine Bedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport oder Kranarbeiten (BSK))
  • sonstigen auf den Schwergutauftrag anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.

Die Versicherung umfasst:

  • die Prüfung der Haftpflichtfrage

die Freistellung von begründeten und die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

 Höchsthaftungssummen

Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis beträgt:

  • für Aufträge, die das Befördern von Gütern und damit im Zusammenhang stehende Hebevorgänge zum Gegenstand haben, 1.500.000 EUR.
  • bei sonstigen Tätigkeiten (zum Beispiel Grobmontage) 500.000 EUR.


Geltungsbereich

Die Versicherung gilt für Aufträge, die innerhalb Europas, ausgenommen die Staaten der ehemaligen Sowjetunion, auszuführen sind.

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