In der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz, wenn aus den versicherten ober- oder unterirdischen Behältern gewässerschädliche Stoffe austreten und über den Wasserpfad (Gewässer/Grundwasser) Dritte geschädigt werden.

Es handelt sich dabei um eine Gefährdungshaftung, die der Höhe nach nicht begrenzt ist.


Die Gewässerschadenhaftpflicht kann im Rahmen der Privathaftpflicht oder der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden.

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