Übersicht

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Damit sind Verkehrsteilnehmer im Falle eines Unfalls abgesichert. Sie übernimmt Schäden, die der Versicherte anderen mit seinem Fahrzeug zufügt. 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt für alle Fälle, bei denen durch das versicherte Fahrzeug:

  • Personen verletzt oder getötet werden,
  • Sachen beschädigt oder zerstört werden,
  • oder Vermögensschäden entstehen.

Ja. Mit der Teilkaskoversicherung der Dialog werden u.a. Schäden durch Diebstahl und Tierbiss abgesichert.

Damit Fahrer eines Rollers, Mofas usw. am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, benötigen sie ein Versicherungskennzeichen/Versicherungsplakette.


  • Mofas und Mopeds mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h für Mopeds und 25 km/h für Mofas.
  • E-Roller, die eine Betriebserlaubnis benötigen und eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen.
  • E-Scooter, die für den Straßenverkehr zugelassen sind und einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h (mit Versicherungsplakette).
  • Krankenfahrstühle mit Elektromotor und einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h.
  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung, wenn die Geschwindigkeit 25 km/h übersteigt.
  • Elektrofahrräder mit tretunabhängiger Motorunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von höchstens 45 km/h.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (offen und geschlossen) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und weiteren Voraussetzungen für diese Antriebsarten:
    • Benzin bis 425 kg Leergewicht, Hubraum bis 50 ccm und 6 kW Leistung
    • Diesel bis 425 kg Leergewicht, Hubraum bis 500 ccm und 6 kW Leistung
    • Elektro bis 440 kg Leergewicht und 6 kW Leistung
  • Segways mit elektrischem Antrieb, die allerdings nur maximal 20 km/h schnell sind.

Die Mopedversicherung startet am 1. März und dauert bis zum 28. oder 29. Februar des folgenden Jahres.

Der Versicherungsschutz endet automatisch. Ein Versicherungsvertrag wird immer nur auf ein Jahr abgeschlossen. Er endet automatisch am letzten Tag des Februars im Folgejahr. Schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag beispielsweise erst im Mai oder August ab, mindert sich die Prämie entsprechend.

  • Moderat erhöhte Beiträge für 2024/2025 im Vergleich zum vorherigen Verkehrsjahr
  • Hohe Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung: 100 Millionen EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, maximal jedoch 15 Millionen EUR pro Person und Schadenfall
  • Starker Leistungsumfang in der Teilkaskoversicherung: Für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gilt derselbe Leistungsumfang wie bei Pkw im Tarif Premium, z.B. Neupreis- und Kaufpreisentschädigung bis 24 Monate
  • Kompetenz im Schadenfall: Service-Telefonnummer für einen schnellen und einfachen Schadenservice immer griffbereit auf der Versicherungsschein-Karte
  • Digital: Versicherungsschein-Karte jetzt auf Wunsch auch digital als PDF-Datei fürs Handy
  • Innovativ und nachhaltig: Versicherungskennzeichen aus Folie statt aus Blech; Trägerplatte wird nur bei Bedarf versendet



Diese Informationen zur Verkaufsunterstützung geben nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Der konkrete Versicherungsschutz ergibt sich aus den individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus dem Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Leistungen

Versicherungssumme

100 Mio. EUR

Versicherungssumme für Personenschäden

Maximal 15 Mio. EUR pro Person

Umweltschaden-Versicherung

Maximal 10 Mio. EUR pro Versicherungsjahr,
5 Mio. EUR pro Schadenereignis

Mallorca-Police

ja


  • Wenn Kunden durch ihr Fahrverhalten bei anderen Verkehrsteilnehmern einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht haben.
  • Bei einem Versicherungsfall in Europa.
  • Wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs ein Umweltschaden entsteht, z.B. durch auslaufendes Öl.

Selbstbeteiligung

150 EUR 

Bruchschäden an der Verglasung

zusätzlich dadurch entstandene Beschädigung von Leuchtmitteln

Diebstahl

versichert

Elementarschäden (Naturgewalten)

Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Murgang, Lawine (Dachlawine inklusive Eiszapfen und -platten, Schneedruck, Erdrutsch, Erbeben und Erdsenkung)

Folgeschäden durch Kurzschluss

versichert bis 5.000 EUR

Folgeschäden durch Tierbiss

versichert bis 5.000 EUR

Zusammenstoß mit Tieren

alle Tiere

Neupreis- und Kaufpreisentschädigung

24 Monate

Kein Abzug neu für alt

ja

Kosten für Entsorgung und Resteverwertung

versichert

Grobe Fahrlässigkeit

ja




Diese Informationen zur Verkaufsunterstützung geben nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Der konkrete Versicherungsschutz ergibt sich aus den individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus dem Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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