Leistung melden

Faire Leistungsregulierung

In der Leistungsprüfung überzeugen wir insbesondere mit einer transparenten und aktiven Kundenkommunikation.
 

Das sieht auch Assekurata so und zeichnet uns für die Fairness in unserer BU-Leistungsregulierung aus.


 

Wie geht es weiter?

Wie geht es wei­ter?

Ihre Angaben und die mit dieser Prüfung eingereichten Unterlagen unterliegen dem Datenschutz. Diese behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wenn der Vertriebspartner im Rahmen der Leistungsbearbeitung eine Rolle übernehmen möchte, benötigen wir dazu eine entsprechende Vollmacht vom Anspruchsteller. Meist bearbeiten wir Leistungsfälle direkt mit dem Anspruchsteller.

Wenn die Meldung bei uns eingegangen ist, kümmert sich ein Leistungsexperte direkt um die Bearbeitung. Er ist bis zur abschließenden Entscheidung des Leistungsantrags als persönlicher Ansprechpartner für Sie da. Er meldet sich bei Ihnen und Ihr besprecht die nächsten Schritte. Sie erhalten nach der Meldung in der Regel einen Fragebogen von uns. Mit Ihren dort gemachten Angaben können wir uns ein genaues Bild von Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihren gesundheitlichen Beschwerden / Ihrer Erkrankung machen. Gern unterstützen wir Sie beim Ausfüllen. Wenn der vollständig ausgefüllte Fragebogen bei uns eingegangen ist, beginnen wir mit der Prüfung.

In der Regel benötigen wir dann weitere Unterlagen, zum Beispiel von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Wir beschränken die Anfragen auf die für uns relevanten Informationen. Im Einzelfall veranlassen wir eine fachärztliche Begutachtung durch einen neutralen Gutachter in Ihrer Nähe. Für Sie fallen hierfür selbstverständlich keine Kosten an.

Liegen uns alle Unterlagen vor, entscheiden wir nach sorgfältiger Prüfung innerhalb von 10 Arbeitstagen über Ihren Leistungsantrag. Nähere Informationen zur Leistungsprüfung finden Sie auf diesem Merkblatt.


Fragen? Wir sind unter 0821 319-1144 für Sie da (Montag bis Donnerstag von 8 - 18 Uhr, freitags bis 16 Uhr) oder E-Mail: vertrag-leben@dialog-versicherung.de

FAQ

FAQ

Die Leistungen hängen von Ihrem individuellen Vertrag ab. Sofern bei Vertragsbeginn vereinbart, bekommen Sie eine monatliche Rente. In jedem Fall brauchen Sie keine Beiträge mehr für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zu zahlen.

Bei der Prüfung schauen wir auf Ihren letzten Beruf. Und zwar auf den, den Sie vor Ihren gesundheitlichen Einschränkungen ausgeübt haben.

Wir prüfen alle Ihre eingereichten Unterlagen (Fragebogen, medizinische Unterlagen etc.). Dann entscheiden wir, ob und welche Leistungen Sie bekommen.

Falls wir auf der Basis Ihrer Unterlagen keine Entscheidung treffen können, beauftragen wir einen neutralen Gutachter. Sie haben dadurch keine Nachteile und keine Kosten.

Wir zahlen Ihnen Ihre Rente rückwirkend. Das erste Mal zum Anfang des folgenden Monats, in dem Sie berufsunfähig geworden sind. Der Zahlungsbeginn hängt von Ihren individuellen Versicherungsbedingungen ab. Rufen Sie gerne an unter +49 821 1180 oder schauen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach.

Nein. Sie bekommen Ihre komplette Berufsunfähigkeitsrente in der Höhe, die Sie bei uns versichert haben. Sie wird nicht gekürzt, wenn Sie Leistungen wie Übergangsgeld, Krankengeld oder Krankentagegeld erhalten.

Ja, wenn Sie Leistungen aus einer privaten Krankentagegeld-Versicherung erhalten: Dann endet der Versicherungsschutz des Krankentagegeldversicherers ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen.

Sie sind verpflichtet, Ihrem Krankentagegeldversicherer zu melden, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen.

Bekommen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend ausgezahlt, kann Ihr Krankentagegeldversicherers seine Leistungen ab dem Zeitpunkt zurückfordern, ab dem Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen haben. Sprechen Sie dazu am besten Ihren Krankentagegeldversicherer an.

Nein. Dein Krankenversicherer und wir prüfen unabhängig voneinander. So kann es vorkommen, dass wir unterschiedlich entscheiden.

Nein, eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Wir prüfen die Berufsunfähigkeit separat, weil andere Bewertungskriterien die Grundlagen sind.

Ja, wenn Sie Arbeitsunfähigkeit mitversichert haben. Schauen Sie in Ihrem Versicherungsschein nach oder rufen Sie uns dazu an. Sonst reicht ein „Krankenschein“ nicht. Wir prüfen die Berufsunfähigkeit separat, weil andere Bewertungskriterien die Grundlagen sind.

Nein, ein Rentenbescheid bei anerkannter Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus. Wir prüfen die Berufsunfähigkeit separat, weil andere Bewertungskriterien die Grundlagen sind.

Nein, beides reicht jeweils nicht aus. Wir prüfen die Berufsunfähigkeit separat, weil andere Bewertungskriterien (wie zum Beispiel die konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit) die Grundlagen sind.

Diese Informationen benötigen wir:

  • Versicherungsscheinnummer
  • Welche Beschwerden bzw. Erkrankungen liegen vor?
  • Seit wann?
  • Welche berufliche Tätigkeit haben Sie vor Eintritt Ihrer Beschwerden/ Erkrankung ausgeübt?
  • Waren Sie selbständig oder angestellt tätig?
  • Wie lauten Ihre aktuelle Anschrift und Telefonnummer?

Wir senden Ihnen umgehend einen Fragebogen zur Ergänzung zu. Nähere Infos zum Leistungsregulierungsprozess finden Sie in unserem Merkblatt.

Liegen Ihnen bereits medizinische Unterlagen vor? Wenn ja, senden Sie uns diese bitte zusammen mit dem Fragebogen ein.

IHK-zertifizierte und spezialisierte Leistungsregulierer kümmern sich um die Bearbeitung Ihres Leistungsantrags. Ihr persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie während der gesamten Dauer der Leistungsprüfung, von der Meldung bis zur abschließenden Entscheidung über Ihren Leistungsantrag.

Unsere Experten kontaktieren Sie direkt nach der Meldung des Leistungsfalls. Sie können den Leistungsfall hier melden:

Telefon: +49 821 319 1144
E-Mail: vertrag-leben@dialog-versicherung.de
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag bis 16 Uhr