Leis­tung ohne Kom­pro­misse

Verständlich. Einfach. Fair. 


Kunden sehen oft keinen Anlass, im Bereich BU-Absicherung zu handeln. Sie unterschätzen ihr Risiko. Wer keine Beispiele aus dem Familien- oder Freundeskreis kennt, tut sich schwer, überhaupt ein Risiko zu erkennen. Eine dauerhafte Berufsunfähigkeit ist kaum vorstellbar.

Das ist das Ergebnis einer groß angelegten Kundenbefragung, die die Vocatus AG im November 2020 im Auftrag der Dialog durchführte.

 

Ausgewählte Zahlen und Fakten sollten gute Argumente sein.


Bei vielen Kunden scheitert eine BU-Absicherung am Misstrauen gegenüber Versicherern. Das Risiko, dass die Versicherung im Ernstfall nicht zahlt, erscheint größer als das Risiko, berufsunfähig zu werden.

Das ist das Ergebnis einer groß angelegten Kundenbefragung, die die Vocatus AG im November 2020 im Auftrag der Dialog durchführte.


Ein Vorurteil, das wir entkräften möchten. Die Dialog bietet Leistung ohne Kompromisse. Unsere Leistungsregulierung ist verständlich, einfach und fair. Mit persönlichen Ansprechpartnern und kurzen Antwortzeiten.

Verständlich


Bei der Dialog wissen Kunden genau, was Sache ist.

Mit unseren einfach strukturierten Versicherungsbedingungen und unserem transparenten Prozess im Leistungsfall ist klar, was versichert ist und im Fall der Fälle passiert.

Einfach


Bei der Dialog haben es Kunden im Leistungsfall leicht.

Mit persönlichen Ansprechpartnern und kurzen Antwortzeiten reduzieren wir Bürokratie auf ein Minium.

  • Teleclaiming:
    Gemeinsam mit dem Kunden füllen wir am Telefon zugesandte Formulare (Selbstauskunft) aus und sprechen über Arzt- und Krankenhausberichte.
  • Vor-Ort-Service:
    Bei komplexen Berufsbildern, zum Beispiel bei Selbstständigen können Kunden unseren Vor-Ort-Service zur individuellen Klärung wählen.

Fair


Bei der Dialog können sich Kunden auf eine offene, ehrliche und kompetente Bearbeitung verlassen.

Von der Assekurata Solutions GmbH erhielten wir die Auszeichnung Fairness in der BU-Leistungsregulierung.


Ihr leistungsstarker BU-Partner


Unsere Produkte treffen exakt die Bedürfnisse und Wünsche, die Kunden und Vertriebspartner in einer groß angelegten Befragung nannten, die die Vocatus AG im November 2020 im Auftrag der Dialog durchführte.

Als wichtige Leistungen und Services wurden in der Umfrage genannt (Auszug):

Die Dialog ist Ihr leistungsstarker BU-Partner, der Komplexität reduziert und Mehrwerte liefert.

  • Unsere Produkte sind leistungsstark und transparent. Damit sind Sie bei der Beratung auf der sicheren Seite.
  • Unsere Maklerbetreuer unterstützen Sie vor Ort. Für eine effiziente Zusammenarbeit digitalisieren wir unsere Prozesse und Services kontinuierlich.
  • Wir bieten ein marktgerechtes Bedingungswerk mit hochwertigen Leistungsauslösern und Zusatzbausteinen.
  • Leistungsfälle bearbeiten wir schnell und transparent. Liegen alle erforderlichen Unterlagen für eine abschließende Leistungsentscheidung vor, teilen wir innerhalb von 10 Arbeitstagen das Ergebnis unserer Leistungspflicht mit (§ 10 Abs. 2 AVB).
  • Unsere Finanzkraft ist überdurchschnittlich, aufgrund der Fokussierung auf biometrische Produkte. Die Netto-Prämien haben wir im Bestand noch nie erhöht.

Für einen Leistungsbezug muss die Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft vorliegen und der Kunde muss zu mindestens 50% berufsunfähig sein. 

Wann sind 50% erreicht? Wer legt das fest? 
Ein wichtiges Kriterium hierbei ist, wie viele Arbeitsstunden in der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit noch gearbeitet werden können und in welchem Maß man bei der Ausübung gesundheitlich eingeschränkt sind. Eine ärztliche Diagnose bildet die Basis für den Grad der Berufsunfähigkeit. 

Wichtige Besonderheit
Bei der Dialog gibt es die so gennannte Teilzeitklausel. Übt der Kunde zum Zeitpunkt des Leistungsfalleintritts sein berufliche Tätigkeit zeitlich eingeschränkt aus - Tätigkeit in Teilzeit - erfolgt eine Günstigerprüfung.

Beispiel aus der Praxis:

  • Kunde hat 1.500 EUR monatliche Rentenzahlung versichert
  • Kunde arbeitet 50% in Teilzeit (20 Wochenstunden)
  • Kunde erleidet Bandscheibenvorfall und stellt Leistungsantrag

Der Kunde erhält seine Leistung, wenn die Leistungsprüfung ergibt, dass er entweder berufsunfähig ist oder nicht mehr in der Lage ist, seine Tätigkeit 3 Stunden/Tag auszuüben (Günstigerprüfung).

Bei Einstufung in die Pflegebedürftigkeit wird bereits bei Vorliegen von einem bedingungsgemäßen Pflegepunkt geleistet, unabhängig von der Feststellung der Berufsunfähigkeit.

Beispiel aus der Praxis:

  • Kunde wird dauerhaft pflegebedürftig.
  • Kunde erfüllt einen Pflegepunkt gemäß Bedingungen.

Kunde erhält die versicherte Rentenzahlung unabhängig von der Feststellung der Berufsunfähigkeit.

Wir leisten auch bei Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbsminderung. Das heißt, die Dialog leistet, wenn die versicherte Person eine unbefristete, volle Rente aus medizinischen Gründen von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhält. 

Voraussetzung ist, dass der Vertrag mindestens 10 Jahre besteht und die Restlaufzeit des Vertrages maximal noch 10 Jahre beträgt. 

Beispiel aus der Praxis: 

  • Kunde hat seit 10 Jahren eine monatliche Rentenzahlung über 1200 EUR bei der Dialog versichert. Der Vertrag läuft noch 9 Jahre. 
  • Kunde hat einen Bescheid über die unbefristete Erwerbsminderungsrente von der DRV aufgrund medizinischer Ursachen. 

Die Dialog zahlt aufgrund des Bescheides die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.200 EUR. 

Anerkennung der Berufsunfähigkeit bei Tätigkeitsverbot durch behördliche Anordnung. Der Kunde erhält ohne weitere Prüfung die versicherte Rentenzahlung.

Beispiel aus der Praxis:

  • Kunde ist Arzt.
  • Kunde erhält vollständiges Tätigkeitsverbot > 6 Monate.

Kunde erhält ohne weitere Prüfung auf Berufsunfähigkeit seine versicherte Rentenzahlung.

Übergangszahlung bei vorzeitiger Leistungseinstellung des Kranken(tage)geldes durch die jeweilige Krankenversicherung.

Beispiel aus der Praxis:

  • Kunde hat 1.000 EUR monatliche Rentenzahlung versichert. 
  • Kunde erkrankt und stellt Leistungsantrag.
  • Kunde ist gesetzlich kranken- (GKV) und rentenversichert (GRV).
  • GKV stoppt die Zahlung des Krankentagegeldes vorzeitig mit Verweis, dass Erwerbsminderung vorliegt.

Kunde erhält für bis zu 6 Monate eine monatliche Rentenzahlung in Höhe von 1.000 EUR.

Wir zahlen einmalig für längstens 15 Monate unabhängig vom Grad der BU die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Kunde 6 Monate an eine der versicherten Krankheiten litt oder voraussichtlich leiden wird.

Beispiel aus der Praxis:

  • Kunde hat 1.500 EUR monatliche Rentenzahlung versichert
  • Kunde erleidet einen schweren Herzinfarkt
  • Facharzt für Kardiologie bestätigt Prognose, dass Kunde mindestens 9  Monate an der Krankheit leidet

Die Dialog zahlt dem Kunden eine befristete BU-Rente in Höhe von 1.500 EUR (für maximal 15 Monate).

Leistung einer einmaligen Kapitalauszahlung bei Vorliegen einer schweren Erkrankung unabhängig einer festgestellten Berufsunfähigkeit.

Beispiel aus der Praxis:

  • Kunde schließt die Option mit 100.000 EUR Versicherungssumme ein.
  • Kunde erkrankt an einer der oben genannten Krankheiten.

Kunde erhält die Versicherungssumme von 100.000 EUR unabhängig von der Feststellung der Berufsunfähigkeit.

Leistung der versicherten Rentenzahlung (bis 24 Monate) bei Vorliegen einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit von ununterbrochen 6 Monaten.

Beispiel aus der Praxis:

  • Kunde hat Vertrag mit 1.000 EUR monatlicher Rentenzahlung.
  • Kunde ist ununterbrochen arbeitsunfähig > 6 Monate.

Kunde erhält für maximal 24 Monate 1.000 EUR monatliche Rentenzahlung.

So denken Kunden


Eine professionelle Leistungsregulierung spielt für viele Kunden eine entscheidende Rolle.

"[Mein Risiko ist…] …eigentlich gering. Klar, ein Unfall kann immer passieren, aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus, weil ich immer positiv denke. Meine Psyche ist auch ganz gut. […]“

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"Ich hatte das Gefühl, es sind einfach zu viele Restriktionen und zu viele Randbedingungen, […], dass es im Falle einer BU gar nicht so einfach ist auf das Geld zuzugreifen."

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"Im Leistungsfall erwarte ich, dass ich die Informationen ranschaffe und die Versicherung dann zahlt. Was denn sonst?"

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"Die [Versicherung] will mir helfen Anträge auszufüllen, damit ich schneller an deren Geld komme?! Das klingt erst einmal ein bisschen komisch. Aber ich fände es gut, wenn jemand sagt: Wir helfen dir dabei."

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"Ich habe halt immer gedacht so ganz berufsunfähig werde ich nicht, also brauche ich das nicht. Erst durch Erfahrungen aus dem Familienkreis habe ich verstanden, dass es ja auch dann wichtig ist, wenn man zum Beispiel wegen Krebs mal 1, 2 Jahre nicht arbeiten kann."

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"Eine Assistenzleistung wäre gut, dass man wirklich jemanden hat, der einen an die Hand nimmt, der sagt, […] Dann regle ich für dich irgendwelche Sachen. […] Oder, wenn man querschnittgelähmt ist, dann muss das ganze Haus umgebaut werden . […] das dauert ja Ewigkeiten, bis man überhaupt ergründet, wer die Kosten übernimmt."

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Original-Stimmen
aus einer Kundenbefragung von Vocatus AG,
im Auftrag der Dialog, November 2020

Stand: 06.2021